Die Leihmutterschaft im Ausland

Leihmutterschaft ist nach wie vor Gegenstand moralischer und ethischer Debatten: Sie wird von der katholischen Kirche nicht anerkannt, und einige Länder regulieren diesen Bereich besonders streng. Wie stellt sich die Situation der Leihmutterschaft weltweit heute dar – welche Modelle gibt es, wie unterscheiden sich die Regionen, und was bedeutet dies für Wunscheltern?
Durch die folgenden Regionen ziehen sich drei Modelle: vollständig geregelte kommerzielle Programme, ausschließlich die altruistische Form und Länder ganz ohne einheitliche Regelung. Welches davon ein Land verfolgt, entscheidet über die beiden Punkte, die für Wunscheltern am meisten zählen – wie dort die Elternschaft festgestellt wird und was ein Programm am Ende kostet.
Europa
In Europa ist Leihmutterschaft nur in wenigen Ländern als Programm für Wunscheltern zugänglich; in der Mehrheit der Staaten kommt sie in der Praxis nicht infrage. Eine Rolle spielt dabei der Einfluss der katholischen Kirche auf die öffentliche Meinung und die Gesetzgebung. Eine Übersicht der einzelnen Länder finden Sie im Artikel zu Europa.
Asien
In Asien fällt das Bild sehr unterschiedlich aus: Einige Staaten haben klare Regeln für Reproduktionsmedizin, in anderen fehlt eine einheitliche Regelung bis heute.
Georgien
Georgien zählt seit Ende der 1990er-Jahre zu den Ländern mit geregelter Reproduktionsmedizin und arbeitet mit dem kommerziellen Modell. Die Beziehungen zwischen Leihmutter und Paar werden vertraglich geregelt, die Registrierung des Neugeborenen dauert in der Regel einen Tag. Die Leihmutter hat keine Rechte am Kind. Für die Registrierung legt das Paar den Vertrag, eine IVF-Bescheinigung und ein Dokument der Klinik vor, in der die Geburt stattgefunden hat.
Indien
Indien war lange ein zentrales Zielland für Wunscheltern aus aller Welt. Heute stehen die Programme ausschließlich indischen Staatsbürgern offen.
Japan
Die japanische Vereinigung für Geburtshilfe und Gynäkologie befürwortet diese Methode nicht; eine einheitliche Regelung fehlt. Privatkliniken entscheiden selbst, ob sie solche Programme anbieten.
China
In China fehlt eine klare Regelung. Die Regierung geht vor allem gegen die Kommerzialisierung und gegen Einrichtungen ohne Lizenz vor. Mehrere Faktoren haben die Nachfrage geprägt:
- die Bevölkerungspolitik führte zu einer späteren Familiengründung und damit zu mehr kinderlosen Paaren;
- Fortschritte der Reproduktionsmedizin machten ART-Methoden zugänglich;
- Medien und Werbung machten diese Möglichkeiten allgemein bekannt;
- die Nachfrage schuf das Angebot, einschließlich Agenturen ohne jede Lizenz.
Trotz der fehlenden Regelung entwickelt sich die Reproduktionsmedizin in China rasant.
Kasachstan
Kasachstan verfügt seit dem „Gesetz über Ehe und Familie“ von 1998 über eine geregelte Grundlage; der Staat finanziert IVF-Programme für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch. Die Anforderungen an Leihmütter sind streng: gute Gesundheit, Zustimmung des Ehepartners, eine psychologische Bestätigung der Teilnahmebereitschaft und ein eigenes Kind.
Die Elternrechte liegen bei den Wunscheltern. Die Leihmutter kann das Kind nur in zwei Fällen behalten: wenn das Paar das Kind nicht annimmt oder wenn beide Wunscheltern versterben. Das Institut für Reproduktionsmedizin führt eine eigene Datenbank von Leihmüttern.
Nordamerika
Die Praxis unterscheidet sich zwischen beiden Ländern deutlich — und in den USA zusätzlich von Bundesstaat zu Bundesstaat.
Kanada
Kanada arbeitet ausschließlich mit dem altruistischen Modell: Eine Vergütung für die Leihmutter ist ausgeschlossen, erstattet werden ihre Auslagen — Umstandskleidung, Fahrten und der Ausgleich für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit nach der Geburt. Screening, IVF, Schwangerschaftsbetreuung und Entbindung werden ebenfalls übernommen.
USA
Es gibt kein bundesweites Gesetz — jeder Bundesstaat regelt das Thema eigenständig. In einigen Staaten kommen Programme für Wunscheltern gar nicht infrage, in anderen nur in der altruistischen Form. Am zugänglichsten sind Florida und Kalifornien: dort praktisch ohne Einschränkungen nach Geschlecht, sexueller Orientierung oder Familienstand — weshalb jedes Jahr Wunscheltern aus aller Welt dorthin reisen.
Weitere Länder
Südafrika
Südafrika verfügt seit 2010 über eine geregelte Grundlage und praktiziert ausschließlich die altruistische Form. Die Elternrechte liegen bei den Wunscheltern, außer wenn die Leihmutter zugleich Eizellenspenderin ist — in diesem Fall hat sie 60 Tage, in denen sie das Kind behalten kann. Gleichgeschlechtliche Paare und alleinstehende Frauen können teilnehmen.
Die Leihmutter erhält einen Ausgleich für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit; das Paar übernimmt ihre medizinische Untersuchung, die IVF sowie alle Behandlungen und Medikamente.
Australien
Australien praktiziert ausschließlich die altruistische Form; eine Geldentschädigung für die Leihmutter ist ausgeschlossen. Ein Vorstoß zur Einführung des kommerziellen Modells blieb 2014 ohne Ergebnis. Da Leihmütter kaum rechtliche Garantien erhalten, nehmen nur sehr wenige Frauen teil.