Leihmutterschaft für deutsche Staatsbürger: legal, sicher und mit vollständiger Begleitung
Der Weg zur Elternschaft ist nicht immer einfach — und wenn er zu Hause verschlossen ist, wird ein Programm im Ausland zur Lösung. Innerhalb Deutschlands ist Leihmutterschaft nicht möglich, doch die Teilnahme an einem ausländischen Programm stellt für die Wunscheltern selbst keine Straftat dar. Seit 15 Jahren haben wir 100+ Familien aus Deutschland begleitet — vom ersten Gespräch bis zu dem Moment, in dem sie mit ihrem Kind nach Hause zurückgekehrt sind.

Ist es für deutsche Staatsbürger legal, im Ausland eine Leihmutterschaft in Anspruch zu nehmen?
Ja. Innerhalb Deutschlands sind die Durchführung selbst und die Vermittlung verboten (ESchG §1 Abs. 1 Nr. 7; AdVermiG §13c–13d). Das Gesetz sieht jedoch keine strafrechtliche Verantwortung für die Wunscheltern selbst vor — das Verbot betrifft die Durchführung des Programms und die Vermittlung auf deutschem Gebiet, nicht die Reise ins Ausland oder die Rückkehr nach Hause mit dem Kind.
Was in Deutschland verboten ist
- Durchführung eines Leihmutterschaftsprogramms im Inland (ESchG §1 Abs. 1 Nr. 7)
- Vermittlungsleistungen auf deutschem Gebiet (AdVermiG §13c–13d)
- Befruchtung mit Spender-Eizellen (ESchG §1 Abs. 1 Nr. 1–2)
- Werbung für kommerzielle Vermittlung (AdVermiG §14b)
Was NICHT verboten ist
- Die Reise ins Ausland zur Teilnahme an einem Programm
- Die Zusammenarbeit mit einer ausländischen Agentur, die nach den Gesetzen ihres eigenen Landes arbeitet
- Die Rückkehr nach Hause mit dem im Ausland geborenen Kind
- Die anschließende Beurkundung der Dokumente des Kindes in Deutschland
Wie Sie Ihr Kind nach der Geburt in Deutschland anmelden
Die Beurkundung für deutsche Staatsbürger erfolgt in zwei Teilen: Dokumente im Geburtsland des Kindes und die anschließende Anerkennung der Elternschaft bereits in Deutschland. Den ersten Teil begleiten wir vollständig vor Ort. Der zweite Teil findet in Deutschland statt — diesen erledigen Sie selbst, zusammen mit einem Familienrechtsanwalt in Deutschland.
Geburt und Geburtsurkunde im Programmland
Das Kind wird in einer Partnerklinik geboren, und Sie erhalten eine Geburtsurkunde, die nach dem Recht des Landes ausgestellt wird, in dem das Programm durchgeführt wird.
Apostille und Übersetzungen
Die Geburtsurkunde und die begleitenden Dokumente werden apostilliert und offiziell ins Deutsche übersetzt. Alles wird vor Ort erledigt — wir begleiten Sie bei jedem Schritt.
DNA-Test (falls erforderlich)
Auf Anfrage des deutschen Konsulats oder Standesamts — zur Bestätigung der genetischen Verbindung zum Vater. Dies ist ein Standardverfahren, das die Anerkennung beschleunigt.
Anerkennung der Vaterschaft
Im deutschen Konsulat im Programmland (oder nach der Rückkehr nach Deutschland) erkennt der Vater die Vaterschaft offiziell an, gemäß den Vorschriften des BGB zur Vaterschaftsanerkennung (§1592 ff.). Wir unterstützen bei der Vorbereitung der Dokumente und der Terminvereinbarung.
Ausstellung des deutschen Reisepasses für das Kind
Als deutscher Staatsbürger nach dem Abstammungsprinzip (jus sanguinis, §4 StAG) erhält das Kind einen deutschen Reisepass oder ein Reisedokument — damit Sie gemeinsam nach Hause zurückkehren können.
Stiefkindadoption für die Mutter
Bereits zu Hause durchläuft die Wunschmutter bei Bedarf das Verfahren der Stiefkindadoption über das Familiengericht — in der Regel 3–6 Monate. Danach haben beide Elternteile den vollen rechtlichen Status. Dieser Schritt findet in Deutschland statt und erfolgt ohne unsere Beteiligung — Sie erledigen ihn mit Ihrem Familienrechtsanwalt.
Realistischer Zeitrahmen: etwa 4–8 Wochen im Programmland (Dokumente und Reisepass des Kindes) sowie 3–6 Monate in Deutschland (Stiefkindadoption). Insgesamt von der Geburt bis zur vollständigen rechtlichen Anerkennung der Elternschaft beider Partner — etwa 6–9 Monate.
Was die deutsche Rechtsprechung sagt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren grundlegenden Entscheidungen die Prinzipien festgelegt, nach denen ausländische Elternschaftsentscheidungen in Deutschland anerkannt werden. Diese Präzedenzfälle sind wichtig, denn sie bilden das Fundament der Rechtssicherheit für Wunscheltern.
BGH · XII ZB 463/13 · 10.12.2014
Anerkennung einer ausländischen gerichtlichen Entscheidung
Der BGH erkannte erstmals eine ausländische gerichtliche Entscheidung an, durch die die Wunscheltern (in diesem Fall ein eingetragenes Paar) als Eltern eines im Ausland geborenen Kindes anerkannt wurden. Das Prinzip: Wenn die Entscheidung von einem ausländischen Gericht getroffen wurde und mindestens ein Wunschelternteil genetisch mit dem Kind verbunden ist, verstößt die Anerkennung der Elternschaft der Wunscheltern durch diese Entscheidung nicht gegen den deutschen ordre public — entscheidend ist das Kindeswohl.
BGH · XII ZB 224/17 · 05.09.2018
Bestätigung des Anerkennungsprinzips
In einer späteren Entscheidung bestätigte der BGH diese Linie: Liegt eine ausländische gerichtliche Entscheidung vor, müssen die Wunscheltern als Eltern des Kindes in das deutsche Geburtenregister eingetragen werden. Grundlage ist dieselbe Priorität eines stabilen rechtlichen Status für das Kind.
§108 FamFG
Verfahren zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen
Das deutsche Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) regelt in §108 das Verfahren zur Anerkennung ausländischer gerichtlicher Entscheidungen. Dies ist genau der Mechanismus, durch den eine im Programmland getroffene Elternschaftsentscheidung in Deutschland Wirksamkeit erlangt.
§1591 BGB
Das Prinzip „mater semper certa est“
Nach §1591 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt in Deutschland die Frau als Mutter des Kindes, die es geboren hat. Daher unterscheidet sich der Weg für die Wunschmutter in der Regel von dem des Vaters: Die Anerkennung ihrer Elternschaft erfolgt meist über die Stiefkindadoption. Dieser Schritt findet in Deutschland statt und wird mit Ihrem Familienrechtsanwalt durchgeführt.
Letzte Aktualisierung: Mai 2026. Rechtsprechung und Verfahren werden regelmäßig aktualisiert — wir verfolgen die wichtigsten Entscheidungen des BGH und des BVerfG, die die Anerkennung der Elternschaft nach ausländischen Programmen betreffen.
Welches Land sollten deutsche Staatsbürger wählen
Wir führen Programme in mehreren Rechtsordnungen durch. Für deutsche Staatsbürger ist die Ukraine unsere Referenz-Rechtsordnung.
Ukraine
Die Ukraine ist unsere wichtigste Jurisdiktion mit der längsten Erfolgsgeschichte, die wir anbieten: über 15 Jahre und 4 Programmstufen, abgestimmt auf unterschiedliche Bedürfnisse. Die Wunscheltern werden direkt in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen. Ein DNA-Test bestätigt die genetische Abstammung für das Konsulat, und sollte sich die Bearbeitung bei der Botschaft verzögern, sichert ein Backup-Verfahren ein ukrainisches Reisedokument für das Kind — sodass die Heimreise nicht von einem einzigen Weg abhängt.
Mehr über das Programm in der Ukraine erfahrenWeitere verfügbare Länder
Leihmutterschaft für verschiedene Familienformen
Jede Familie findet ihren eigenen Weg zur Elternschaft — und jede Familienform bringt ihre eigenen Fragen, Anforderungen und Anliegen mit sich. Wir arbeiten mit Paaren, die gerade erst über diesen Schritt nachdenken, mit denen, die ihn allein gehen, und mit denen, für die eine Rechtsordnung wichtig ist, die ein breiteres Spektrum an Familienformen anerkennt. Im kostenlosen Beratungsgespräch gehen wir auf Ihre konkrete Situation ein und finden das passende Vorgehen.
Heterosexuelle Paare
Die häufigste Konstellation in unserer Praxis — standesamtlich verheiratete Paare, für die eine eigene Schwangerschaft aus medizinischen Gründen nicht möglich oder nicht sicher ist. Ihnen steht die größte Auswahl an Programmen offen: vom Basisszenario mit kryokonservierten Embryonen bis zum Programm mit unbegrenzter Anzahl an Transferversuchen. Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg — von der Auswahl der Leihmutter bis zur Rückkehr nach Hause mit Ihrem Kind.
Alleinstehende Elternteile
Männer und Frauen, die sich bewusst dafür entscheiden, allein Eltern zu werden. Entscheidend ist hier die Wahl einer Rechtsordnung mit flexiblen Anforderungen an den Familienstand, und wir helfen Ihnen, die passende zu finden. Die übrige Begleitung — medizinisch, rechtlich, administrativ — ist genauso umfassend wie für Paare.
Gleichgeschlechtliche Paare (LGBTQ+)
Wir führen Programme in Rechtsordnungen durch, in denen dies gesetzlich vorgesehen ist, und begleiten Ihren Weg zur Elternschaft mit demselben Respekt wie bei allen anderen Familien. Für deutsche Staatsbürger hat die Anerkennung der Elternschaft besondere Aspekte — diese sollten Sie im Voraus mit einem Familienrechtsanwalt in Deutschland besprechen, damit Sie alle Schritte im Vorfeld verstehen.
HIV-positive Wunscheltern
Bei kontrollierter Viruslast führen wir das Programm mit einem speziellen Protokoll durch — für Männer bedeutet dies Sperm Washing in einer Partnerklinik mit Erfahrung in der ART-Behandlung serodiskordanter Paare. Verfügbar in Georgien, Mexiko und Kolumbien. Details erhalten Sie im kostenlosen Beratungsgespräch.
Programme nach Ländern
Das Programm bestimmt den medizinischen Ansatz und das Maß an Garantien — vom Basistransfer kryokonservierter Embryonen bis zur Variante mit unbegrenzten Versuchen. Das Angebot an Programmen, ihr Inhalt und die Preise variieren je nach Land. Nachfolgend finden Sie alle Programme mit den aktuellen Kosten.
Ukraine ★ Empfohlen für DE
15+ Jahre Erfahrung, 1000+ Familien. Das ukrainische Recht (Familiengesetzbuch, Art. 123) bestimmt die Elternschaft automatisch zugunsten der genetischen Eltern.
Georgien
Gerichtliche Feststellung der Elternschaft vor der Geburt des Kindes. Vereinfachte Anerkennung in Deutschland nach §108 FamFG.
Programmstart ohne erste Reise
Womit Ihr Programm beginnt, hängt davon ab, was Sie bereits haben. Wenn Sie bereits kryokonservierte Embryonen, Eizellen oder Spermien haben, werden diese von einem zertifizierten medizinischen Kurier unter Einhaltung der Kryokonservierungsprotokolle in die Partnerklinik transportiert. Dafür müssen Sie nirgendwohin reisen: Ihre Anwesenheit ist nur ein einziges Mal erforderlich — bei der Geburt des Kindes.
- Kryokonservierte Embryonen — der kürzeste Weg: Nach der Vorbereitung des Zyklus der Leihmutter ist der Embryo sofort transferbereit.
- Kryokonservierte Eizellen oder Spermien — die Befruchtung erfolgt in der Partnerklinik. PGD-Testung ist möglich.
- Ohne eigenes Material — wir wählen einen Spender aus unserem verifizierten Katalog aus, anschließend folgen die Embryonenerstellung und der Transfer.
Geschichten, die durch VittoriaVita möglich wurden
Anna und Tobias
„Nachdem wir uns entschieden haben eine Familie zu gründen, haben wir uns für den Weg der Leihmutterschaft entschieden. Dies war ein Schritt, der uns zunächst mit vielen Fragen, Unsicherheiten und natürlich auch Ängsten konfrontiert hat. Rückblickend können wir jedoch sagen: Die Entscheidung, diesen Weg mit VittoriaVita zu gehen, war genau richtig.“
Christine und Joachim
„Wir sind VittoriaVita für unsere Tochter und für unseren Bauchzwerg sehr froh. Unsere Reise fing im April 2021 an. Da haben wir Kontakt zu VittoriaVita aufgenommen und im Juli 2021 sind wir zur Vertragsunterzeichnung und Probenabgabe nach Kiew gereist.“
Julia und Markus
„Wir haben 10 Jahre sämtliche Methoden Kinder zu bekommen ausprobiert (IVF, Eizellenspende) bis letztendlich nur noch die Leihmutterschaft übrigblieb. Dann haben wir online recherchiert, wo und von wem eine Leihmutterschaft angeboten wird. Nachdem wir uns aufgrund der damaligen Rahmenbedingungen für die Ukraine entschieden haben, sind wir online auf Vittoria Vita gestoßen.“
Franziska und Wilhelm
„Wir hatten bereits einen langen Weg eines unerfüllten Kinderwunsches hinter uns, als wir zum ersten Mal etwas von einer Leihmutterschaft gehört haben. Vorausgegangen waren unzählige Versuche, auf natürlichem Wege ein Kind zu bekommen. Als das immer wieder nicht funktionierte, haben wir es mit mehreren Kinderwunschkliniken in unserer Region probiert. Dabei werden z.B. Verfahren der künstlichen Befruchtung wie IVF (In-vitro-Fertilisation) bzw. ICSI (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion) eingesetzt, von der wir uns größere Chancen auf das Austragen eines Kindes erhofften.“
Häufig gestellte Fragen deutscher Staatsbürger
Ist es für mich als deutschen Staatsbürger legal, im Ausland eine Leihmutterschaft in Anspruch zu nehmen?
Ja. Das Verbot in §1 ESchG betrifft die Durchführung des Verfahrens in Deutschland und die Vermittlung auf deutschem Gebiet — nicht die Reise ins Ausland und nicht die Rückkehr mit dem Kind. Wunscheltern, die sich an ein Programm im Ausland gewandt haben, machen sich nicht strafbar. Dieser Grundsatz wurde durch eine Reihe von BGH-Entscheidungen bestätigt (unter anderem XII ZB 463/13 vom 10.12.2014).
Wird mein Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten?
Ja — nach dem Abstammungsprinzip (jus sanguinis, §4 StAG). Wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und die Elternschaft rechtlich festgestellt ist (durch Anerkennung), erwirbt das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft von Geburt an. Der Reisepass wird im deutschen Konsulat im Programmland ausgestellt.
Werde ich in Deutschland als Mutter anerkannt?
Nicht automatisch. Nach §1591 BGB gilt in Deutschland die Frau als Mutter, die das Kind geboren hat. Für die Wunschmutter führt der Weg über die Stiefkindadoption, nachdem der Vater die Vaterschaft anerkannt hat. Das Verfahren dauert 3–6 Monate und wird über das deutsche Familiengericht abgewickelt.
Wie lange dauert der Prozess von der Beratung bis zur Rückkehr mit dem Kind?
Im Durchschnitt 14–18 Monate: 2 Monate für die Vorbereitung der Dokumente und die Durchführung der IVF, 9 Monate Schwangerschaft, 4–8 Wochen für die Beurkundung und den Reisepass des Kindes im Programmland. Die Stiefkindadoption wird anschließend in Deutschland innerhalb der folgenden 3–6 Monate abgeschlossen.
Kann ich beginnen, ohne ins Programmland zu reisen?
Ja, sofern Sie kryokonservierte Embryonen, Eizellen oder Spermien haben. Das biologische Material wird von einem zertifizierten medizinischen Kurier aus Ihrer Klinik transportiert. In diesem Fall erfolgt die erste Reise erst zur Geburt des Kindes. Etwa 50 % unserer Kunden aus Deutschland entscheiden sich für genau dieses Szenario.
Was, wenn wir nicht verheiratet sind — welche Optionen gibt es?
Die Ukraine erlaubt die Teilnahme an Programmen nur für standesamtlich verheiratete Paare. Wenn Sie nicht verheiratet sind, sprechen wir das im Beratungsgespräch offen an und besprechen Alternativen: eine Eheschließung vor Programmstart oder Programme in Georgien, Kolumbien oder anderen Rechtsordnungen mit abweichenden Anforderungen. Wir versprechen keine Umgehung des Gesetzes — das würde die Sicherheit des gesamten Programms gefährden.
Was, wenn die Leihmutter es sich anders überlegt?
In den Ländern, in denen wir Programme durchführen, bestimmt das Gesetz eindeutig die Elternschaft zugunsten der genetischen Eltern. Die Leihmutter hat nach der Geburt keinen rechtlichen Anspruch auf das Kind.
