Leihmutterschaft in der Schweiz

Die Leihmutterschaft ist in der Schweiz auf Verfassungsebene ausgeschlossen: Artikel 119 der Bundesverfassung verbietet sie ausdrücklich, das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG), seit dem 1. Januar 2001 in Kraft, setzt dieses Verbot um. Schweizer Wunscheltern gehen deshalb ins Ausland – und die Frage, die für sie zählt, ist nicht, ob ein Programm möglich ist, sondern wie ihre Elternschaft nach der Rückkehr anerkannt wird.
Die Leihmutterschaft in der Schweiz
Das Schweizer Recht unterscheidet klar zwischen den Verfahren. Einige stehen zur Verfügung, andere nicht, und das Bild hat sich seit 2017 deutlich verändert.
Was in der Schweiz möglich ist:
- IVF mit den eigenen Keimzellen des Paares
- Samenspende — derzeit nur für verheiratete Paare
- Präimplantationsdiagnostik (PID), seit der FMedG-Revision 2017 zugelassen
- Kryokonservierung von Embryonen, ebenfalls durch die Revision 2017 eröffnet
Was nicht:
- Leihmutterschaft, ausgeschlossen durch die Bundesverfassung selbst
- Eizellen- und Embryonenspende, ausgeschlossen durch das FMedG
Dieser Unterschied ist entscheidend, denn die beiden Verbote stehen auf verschiedenen Ebenen. Der Bundesrat hat vom Parlament den Auftrag, die Eizellenspende zuzulassen und Samen- wie Eizellenspende auch unverheirateten Paaren zu öffnen; eine Vernehmlassungsvorlage wird bis Ende 2026 erwartet. Das Verbot der Leihmutterschaft steht in der Verfassung und ist nicht Teil dieser Reform.
Für Schweizer Wunscheltern ist deshalb entscheidend, was nach einem Programm im Ausland geschieht. Der genetische Vater erklärt die Anerkennung der Vaterschaft; der zweite Elternteil durchläuft eine Stiefkindadoption. Welcher Weg genau gilt, hängt vom Land des Programms ab, denn die Elternschaft wird in jeder Rechtsordnung anders festgestellt — von einer Gerichtsentscheidung vor der Geburt bis zur Eintragung beider Eltern in die Geburtsurkunde vom ersten Tag an.
Was ein Programm im Ausland kostet
Schweizer Paare orientieren sich meist an Ländern, in denen die Reproduktionsmedizin vollständig geregelt ist und die Höhe der Vergütung für die Leihmutter nicht begrenzt wird.
Die Programme von VittoriaVita beginnen ab 44.000 Euro; die endgültige Summe hängt vom Land, vom gewählten Paket und davon ab, ob Spenderzellen oder eine PID nötig sind — woraus sich die Kosten einer Leihmutterschaft zusammensetzen, ist Position für Position aufgeschlüsselt.
Wir verfügen über eine eigene Datenbank mit Leihmüttern und Eizellenspenderinnen, begleiten Sie medizinisch und rechtlich und stellen das vollständige Dokumentenpaket für das Neugeborene zusammen.
Wohin Schweizer Wunscheltern gehen
Wir führen Programme in drei Ländern durch. Welches passt, hängt von Ihrem Familienstand ab, davon, ob Spenderzellen nötig sind, und davon, wie die Elternschaft anschließend in der Schweiz anerkannt werden muss.
Ukraine
Vollständig geregelt durch das Familiengesetzbuch und Erlasse des Gesundheitsministeriums.
- Beide Wunscheltern stehen vom ersten Tag an in der Geburtsurkunde
- Kein Adoptionsschritt in der Ukraine erforderlich
- Für verheiratete heterosexuelle Paare mit medizinischer Indikation
Georgien
Seit 1997 geregelt und offen für Paare aus allen Ländern.
- Kein Trauschein nötig — ein Nachweis über mindestens ein Jahr Zusammenleben genügt
- Beide Eltern werden direkt in die Geburtsurkunde eingetragen
- Registrierung innerhalb von 7–10 Werktagen nach der Geburt
Mexiko
Der Weg für Wunscheltern, die die Kriterien in Osteuropa nicht erfüllen.
- Offen für alleinstehende Eltern und gleichgeschlechtliche Paare
- Die Elternschaft wird bereits vor der Geburt gerichtlich bestätigt
- Weder Wohnsitz noch Ehe sind Voraussetzung