Die Gesetzlichkeit der Leihmutterschaft in der Ukraine:
Die Ukraine ist einer der wenigen Staaten auf der Welt, in denen die Leihmutterschaft gesetzlich unterstützt und geregelt wird. Die überwiegende Mehrheit der europäischen Länder hat es abgelehnt, diese Behandlungsmethode bei Unfruchtbarkeit anzuwenden. In Deutschland hat beispielsweise der Bundesgerichtshof (BGH) einen Gesetzesentwurf herausgegeben, der die Leihmutterschaft im Land verbietet.
In der Ukraine finden jährlich Kongresse auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin statt, an denen Fachleute aus der ganzen Welt teilnehmen. Es gibt mehr als 30 private ART-Kliniken (in Kiew, Charkow, Odessa, Dnipro), dank derer mehr als 12.000 Kinder geboren wurden. Qualitativ hochwertige medizinische Leistungen, langjährige Erfahrung und verantwortungsbewusste Leihmütter- all dies macht die Ukraine zu einem Zentrum des medizinischen Tourismus. Die Paare aus der ganzen Welt kommen zu uns, um Unfruchtbarkeit zu behandeln.
Gemäß dem Empfehl des Gesundheitsministeriums der Ukraine №787:
- volljährige Männer und Frauen haben das Recht, sich an medizinische Zentren für Behandlung der Unfruchtbarkeit wenden;
- medizinische Prozeduren im Rahmen der Programme zur Unfruchtbarkeitsbehandlung werden in strenger Vertraulichkeit durchgeführt;
- Eizellspenderinnen können sowohl anonyme Freiwillige als auch Verwandte der Patientin sein.
In ukrainischer Gesetzgebung sind Rechte und Pflichten der Teilnehmer des Programms deutlich bestimmt:
- Dienste einer Leihmutter können für die Unfruchtbarkeitsbehandlung die Paare in Anspruch nehmen, die verheiratet sind;
- Agenturen und medizinische Zentren sind gesetzlich verpflichtet, Arztgeheimnis zu bewahren.
Die Qualität aller während des Programms durchgeführten medizinischen Behandlungen wird streng von der Gesetzgebung kontrolliert. Die Eheleute bekommen ausführliche Informationen zu allen Details des Programms, Ergebnissen der Untersuchungen und allen möglichen Risiken.
Die Beziehungen zwischen den Eheleuten und der Leihmutter werden durch den Vertrag reguliert, den sie vor dem Beginn des Programms unterzeichnen.
Der Vertrag schützt die Rechte der Parteien und bestimmt ihre Pflichten:
- das Ehepaar zahlt der Leihmutter für die geleisteten Dienste eine geldliche Entschädigung in der im Vertrag angegebenen Höhe;
- die Leihmutter verpflichtet sich, das Neugeborene nach der Geburt den Eltern weiterzugeben, erwirbt keine Elternrechte auf das Baby und hat kein Recht, das vor Gericht zu bestreiten.
Laut der Gesetzgebung werden die Namen von der Mutter und dem Vater in die Geburtsurkunde des Kindes gleich ohne beliebige Abstimmungen im Gericht eingetragen.